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Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A/-B/-N oder nach JAR-FCL Lizenz  Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen bei der Flugschule vorliegen: • vollständig ausgefüllte Ausbildungsmeldung (wird spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn   durch die Flugschule ans Luftsportgerätebüro gesandt) • unterschriebener Ausbildungsvertrag • beidseitige Kopien der Luftfahrtlizenzen • beidseitige Kopie des Tauglichkeitszeugnisses nach JAR-FCL • 1 Lichtbild Theorieausbildung  Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in • Technik und pyrotechnische Einweisung • Verhalten in besonderen Fällen inkl. menschliches Leistungsvermögen Theorieprüfung  schriftliche Prüfung im Fach Pyrotechnik Die Prüfung wird von einem UL-Fluglehrer abgenommen. Die Prüfungsunterlagen werden in der Flugschule archiviert.  
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