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Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A/-B/-N oder nach JAR-FCL Lizenz  Praktische Ausbildung Die Flugstundenzahl für die praktische Ausbildung beträgt 3-5 Stunden, weitere erforderliche Stunden nach Ermessen des Fluglehrers. Es müssen alle Ausbildungsabschnitte gemäß Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden. In der Ausbildung sind die Mindest- anforderungen (vgl. §42 LuftPersV) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden. Die Ausbildung wird im Flugbuch des Bewerbers bestätigt. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV §45 Abs.2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate) Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen. Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.  
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